BayEUG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 31.05.2000

Zweiter Teil Die öffentlichen Schulen

Abschnitt I Gliederung des Schulwesens (Art. 6)
Abschnitt II Schularten und Mittlerer Schulabschluss (Art. 7–25)
Abschnitt III Errichtung und Auflösung von öffentlichen Schulen; Schulveranstaltungen; Zusammenarbeit; kooperatives Lernen (Art. 26–34)
Abschnitt IV Schulpflicht, Pflichtschulen, Sprengelpflicht, Gastschulverhältnisse, Wahl des schulischen Bildungswegs (Art. 35–44)
Abschnitt V Inhalte des Unterrichts (Art. 45–48)
Abschnitt VI Grundsätze des Schulbetriebs (Art. 49–55)
Abschnitt VII Schülerinnen und Schüler (Art. 56)
Abschnitt VIII Schulleiterin oder Schulleiter, Lehrerkonferenz, Lehrkräfte und sonstiges Personal (Art. 57–61)
Abschnitt IX Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62–73)
Abschnitt X Schule und Erziehungsberechtigte, Schule und Arbeitgeber (Art. 74–77)
Abschnitt XI Besondere Einrichtungen und Schulgesundheit (Art. 78–80)
Abschnitt XII Schulversuche, MODUS-Schulen (Art. 81–83)
Abschnitt XIII Kommerzielle und politische Werbung, Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 84–85a)
Abschnitt XIV Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen (Art. 86–88a)
Abschnitt XV Schulordnung (Art. 89)