BayEUG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 31.05.2000

Erster Teil Grundlagen

Art. 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag
Art. 2 Aufgaben der Schulen
Art. 3 Öffentliche und private Unterrichtseinrichtungen
Art. 4 Schulbauten
Art. 5 Schuljahr und Ferien
Art. 5a Besondere Bestimmungen