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Text gilt ab: 17.05.2023
Fassung: 26.11.2015
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Anlage (zu § 3)
Bestimmung von Erosionsgefährdungsklassen für Feldstücke
I.
Bestimmung von Wassererosionsgefährdungsklassen – Vorgehensweise –
Für Feldstücke werden die Wassererosionsgefährdungsklassen KWasser1 oder KWasser2 bestimmt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1.
Der Median der RKS-Rasterzellenwerte eines Feldstücks fällt nach der Tabelle in Anlage 3 (zu § 16) GAPKondV in die Wassererosionsgefährdungsklasse KWasser1 oder KWasser2.
2.
Bei der Berechnung werden alle Rasterzellen berücksichtigt, deren Mittelpunkte innerhalb der Feldstücksgrenzen liegen. Rasterzellen, deren Mittelpunkte innerhalb eines Landschaftselements liegen, werden von der Berechnung ausgeschlossen.
Berücksichtigt wird die unmittelbar als Ackerland, Dauergrünland oder mit Dauerkulturen genutzte Fläche ohne Landschaftselemente im Sinn des § 23 Abs. 1 GAPKondV.
Fällt ein Feldstück in die Klasse KWasser2, wird mit einem mathematischen Verfahren geprüft, ob das Feldstück ausgeprägt schmal und lang zugeschnitten ist und damit eine Terrassenlage angenommen werden kann. Die Berechnungsformel schätzt Seitenbreite (B) und Seitenlänge (L) eines Feldstücks unter der Annahme einer rechteckigen Geometrie und verwendet dazu Fläche (F) und Flächenumfang (U) des Feldstücks.
Dabei gilt: Wenn Breite (B) <= 40 m und Verhältnis von Länge (L) zu Breite (LzuB) > 3 und KWasser = 2, dann erfolgt eine Herabstufung nach KWasser1.
Berechnung Breite (B):
Berechnung Länge (L):
Berechnung Länge / Breite:
LzuB = L/B
II.
Bestimmung von Winderosionsgefährdungsklassen – Vorgehensweise –
Für Feldstücke wird die Winderosionsgefährdungsklasse KWind bestimmt, wenn die Rasterzellenwerte überwiegend (≥ 75 v.H. der Rasterzellen) in die nach Anlage 4 (zu § 16) GAPKondV bestimmte Erosionsgefährdung Enat5 fallen.