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EBOA
Text gilt ab: 30.04.2013
Fassung: 03.03.1983
Anlage 4 (zu § 7 Abs. 3)
Umgrenzung des lichten Raumes für Schmalspur mit Rollfahrzeugbetrieb
Für den raum unterhalb des dargestellten Raumes gelten die Maße der Anlage 3 Bild 2.