EBOA
Text gilt ab: 30.04.2013
Fassung: 03.03.1983
Anlage 3 (zu § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 1)
Umgrenzung des lichten Raumes und Fahrzeugbegrenzung für Schmalspur ohne Rollfahrzeugbetrieb
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Bild 1Begrenzung für Fahrzeuge im Stillstand bei Mittelstellung im geraden Gleis und Mindestabstände zwischen Fahrzeugbegrenzung und Umgrenzung des lichten Raumes
beim Grundmaß der Spurweite von
1000 mm750 mmA29002500B36503400C18801760 - –
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---------- zugelassene größte Fahrzeugbegrenzung
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.-.-.-.-.- Umgrenzung des lichten Raumes
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- – – – – SeitenräumeBild 2Unterer Teil der Umgrenzung des lichten Raumesz = Ecken, die ausgerundet werden dürfen Maße in Millimetern