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EBOA
Text gilt ab: 30.04.2013
Fassung: 03.03.1983
Anlage 3 (zu § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 1)
Umgrenzung des lichten Raumes und Fahrzeugbegrenzung für Schmalspur ohne Rollfahrzeugbetrieb
Bild 1
Begrenzung für Fahrzeuge im Stillstand bei Mittelstellung im geraden Gleis und Mindestabstände zwischen Fahrzeugbegrenzung und Umgrenzung des lichten Raumes

beim Grundmaß der Spurweite von

1000 mm
750 mm
A
2900
2500
B
3650
3400
C
1880
1760
---------- zugelassene größte Fahrzeugbegrenzung
.-.-.-.-.- Umgrenzung des lichten Raumes
- – – – – Seitenräume
Bild 2
Unterer Teil der Umgrenzung des lichten Raumes
z = Ecken, die ausgerundet werden dürfen Maße in Millimetern