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EBOA
Text gilt ab: 30.04.2013
Fassung: 03.03.1983
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Anlage 25 (zu § 30 Abs. 1)
Erläuterung der Gefahrzettel
Die für die Stoffe und Gegenstände der Klassen 1 bis 8 vorgeschriebenen Gefahrzettel (siehe die Tafel am Schluß) bedeuten:
Nr. 1
(Bombe, schwarz auf orangefarbenem Grund):
Explosionsgefährlich
Nr. 2 A
(Flamme, schwarz auf rotem Grund):
Feuergefährlich (entzündbare flüssige Stoffe)
Nr. 2 B
(Flamme, schwarz auf Grund aus gleich breiten senkrechten roten und weißen Streifen):
Feuergefährlich (entzündbare feste Stoffe)
Nr. 2 C
(Flamme, schwarz auf weißem Grund; untere Hälfte des Zettels rot):
Selbstentzündlich
Nr. 2 D
(Flamme, schwarz auf blauem Grund):
Entzündliche Gase bei Berührung mit Wasser
Nr. 3
(Flamme über einem Kreis, schwarz auf gelbem Grund):
Entzündend wirkende Stoffe oder organische Peroxide
Nr. 4
(Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen, schwarz auf weißem Grund):
Giftig; in den Wagen und an Be-, Ent- und Umladestellen getrennt von Nahrungs- und Genußmitteln zu lagern
Nr. 4 A
(Andreaskreuz auf einer Ähre, schwarz auf weißem Grund):
Gesundheitsschädlich; in Wagen und Be-, Ent- und Umladestellen getrennt von Nahrungs- und Genußmitteln zu halten
Nr. 5
(Reagenzgläser, aus denen Tropfen auf den Querschnitt einer Platte und auf eine Hand herabfallen; schwarz auf weißem Grund, untere Hälfte des Zettels schwarz mit weißem Rand):
Ätzend
Nr. 6 A
(Strahlensymbol; Aufschrift „RADIOACTIVE“, ein senkrechter Streifen auf der unteren Hälfte mit folgendem Text:
Radioaktiver Stoff in Versandstücken der Kategorie I-WEISS; bei Beschädigung der Versandstücke gesundheitsgefährdende Wirkung bei Aufnahme in den Körper, beim Einatmen und beim Berühren freigewordenen Stoffes

„Inhalt...


Aktivität...“


Symbol und Aufschriften schwarz auf weißem Grund, senkrechter Streifen rot):

Nr. 6 B
(wie Zettel 6 A, aber zwei senkrechte Streifen in der unteren Hälfte, mit folgendem Text:
Radioaktiver Stoff in Versandstücken der Kategorie II-GELB; von Versandstücken mit der Aufschrift „FOTO“ fernhalten; bei Beschädigung der Versandstücke gesundheitsgefährdende Wirkung bei Aufnahme in den Körper, beim Einatmen und beim Berühren freigewordenen Stoffes sowie Gefahr der Strahlenwirkung auf Entfernung

„Inhalt...


Aktivität...


Transportkennzahl...“


Symbol und Aufschriften schwarz, Grund: obere Hälfte gelb, untere Hälfte weiß, senkrechte Streifen rot):

Nr. 6 C
(wie Zettel 6 B, aber drei senkrechte Streifen in der unteren Hälfte):
Radioaktiver Stoff in Versandstücken der Kategorie III-GELB; von Versandstücken mit der Aufschrift „FOTO“ fernhalten und sich nicht unnötig in ihrer Nähe aufhalten; bei Beschädigung der Versandstücke gesundheitsgefährdende Wirkung bei Aufnahme in den Körper, beim Einatmen und beim Berühren freigewordenen Stoffes sowie Gefahr der Strahlenwirkung auf Entfernung