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EBOA
Text gilt ab: 30.04.2013
Fassung: 03.03.1983
Anlage 24 (zu § 30 Abs. 1)
Einteilung der gefährlichen Güter in Klassen
Die gefährlichen Güter sind in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse 1a
Explosive Stoffe und Gegenstände
Klasse 1b
Mit explosiven Stoffen geladene Gegenstände
Klasse 1c
Zündwaren, Feuerwerkskörper und ähnliche Güter
Klasse 2
Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase
Klasse 3
Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1
Entzündbare feste Stoffe
Klasse 4.2
Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
Klasse 5.1
Entzündend (oxydierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2
Organische Peroxide
Klasse 6.1
Giftige Stoffe
Klasse 6.2
Ansteckungsgefährliche und ekelerregende Stoffe
Klasse 7
Radioaktive Stoffe
Klasse 8
Ätzende Stoffe