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EBOA
Text gilt ab: 30.04.2013
Fassung: 03.03.1983
Anlage 21 (zu § 11 Abs. 16, § 27 Abs. 2 und § 31)
Signale
I.
Signale für Bahnübergänge (Bü)
Die Überwachungssignale Bü 0/Bü 1 sowie die Signale Bü 2 und Bü 3 stehen vor Bahnübergängen mit Blinklichtern oder Lichtzeichen (mit oder ohne Halbschranken), die Signale Bü 4 und Bü 5 stehen vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung.
Signal Bü 0
Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung
Ein gelbes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild. Das gelbe Licht kann entfallen.
Signal Bü 1
Der Bahnübergang darf befahren werden.
Ein blinkendes weißes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild oder ein blinkendes weißes Licht über einem gelben Licht und einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild.
Die Signale stehen in der Regel in einem für das Abbremsen ausreichenden Abstand rechts neben dem Gleis. Auf Anordnung des Eisenbahnbetriebsleiters können sie auch links sowie unmittelbar vor dem Bahnübergang aufgesellt sein. Die Signale können wiederholt sein (Überwachungssignalwiederholer).
Die Überwachungssignalwiederholer sind durch eine rückstrahlende runde weiße Scheibe auf schwarzem Grund am Mastschild kenntlich.
Signal Bü 2 – Rautentafel –
Ein Überwachungssignal ist zu erwarten.
Eine rechteckige schwarze Tafel mit vier auf den Spitzen übereinanderstehenden Rauten.
Das Signal kennzeichnet den Einschaltpunkt von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Überwachungssignalen. Das Signal steht bei Blinklichtanlagen mindestens doppelt, bei Lichtzeichenanlagen mindestens dreimal so viele Meter vor dem Überwachungssignal, wie die dort zulässige Fahrtgeschwindigkeit in km/h beträgt.
Bei vereinfachten fahrzeuggeschalteten Blinklicht- oder Lichtzeichenanlagen, bei denen das Überwachungssignal unmittelbar vor dem Bahnübergang steht, trägt die Raumtafel ein auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand.
Signal Bü 3- Merktafel –
Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung
Eine schwarz-weiß waagerecht gestreifte Tafel.
Das Signal steht nur vor Bahnübergängen, die durch Blinklichter oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung gesichert sind.
Signal Bü 4- Pfeiftafel –
Etwa 3 Sekunden lang pfeifen
Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem P oder eine rechteckige schwarze Tafel mit weißem Rand und weißem P.
Signal Bü 5- Läutetafel –
Es ist zu läuten.
Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem L.
Die Signale Bü 4 und Bü 5 stehen vor Bahnübergängen in der Regel rechts neben dem Gleis. Das Signal Bü 4 kann ausnahmsweise auch vor anderen Stellen sehen. Der Triebfahrzeugführer muß das Pfeifsignal etwa in der Mitte zwischen Pfeiftafel und Bahnübergang wiederholen. Vom Signal Bü 5 ab ist zu läuten, bis die Spitze der Fahreinheit den Bahnübergang überquert hat. Bei geschobenen Fahreinheiten ist von dem Betriebsbediensteten an der Spitze der Fahreinheit an den Signalen Bü 4 und Bü 5 und außerdem mehrmals vor dem Befahren des Bahnübergangs mit dem Signalhorn zu blasen. Die Signale sind rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.
II.
Signale des Triebfahrzeugführers
Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Fahrzeuges gegeben.
Signal Zp 1 – Achtungssignal –
Achtung
Ein mäßig langer Ton
Signal Zp 2
Handbremsen mäßig anziehen
Ein kurzer Ton
Signal Zp 3
Handbremsen stark anziehen
Drei kurze Töne schnell nacheinander
Signal Zp 4
Handbremsen lösen
Zwei mäßig lange Töne nacheinander
Signal Zp 5 – Notsignal –
Es ist etwas Außergewöhnliches eingetreten – Bremsen und Hilfe leisten
Mehrmals drei kurze Töne schnell nacheinander
III.
Signale des Fahrtleiters
Die Signale für Fahrzeugbewegungen nach § 27 Abs. 2 sind gleichzeitig mit der Mundpfeife oder dem Horn und mit einem Arm – bei Signal Ra 3 mit beiden Armen – zu geben, bei Dunkelheit unter Verwendung einer weiß-leuchtenden Laterne. Diese Signale gelten bereits, wenn sie nur sichtbar aufgenommen werden. Signal Ra 5 gilt bereits, wenn es nur hörbar oder nur sichtbar wahrgenommen wird. Als Signale werden gegeben:
Signal Ra 1
Wegfahren
Mit der Mundpfeife oder dem Horn
Ein langer Ton und mit dem Arm
Tageszeichen
Nachtzeichen
Senkrechte Bewegung des Arms von oben nach unten
Senkrechte Bewegung der Laterne von oben nach unten
Das Signal bedeutet: Der Triebfahrzeugführer soll in Richtung vom Signalgeber wegfahren.
Signal Ra 2
Herkommen
Mit der Mundpfeife oder dem Horn
Zwei mäßig lange Töne und mit dem Arm
Tageszeichen
Nachtzeichen
Langsame waagrechte Bewegung des Arms hin und her
Langsame waagrechte Bewegung der Laterne hin und her
Das Signal bedeutet: Der Triebfahrzeugführer soll in Richtung auf den Signalgeber zufahren.
Zu den Signalen Ra 1 und Ra 2: Wenn nach dem Standort des Signalgebers Zweifel über die beabsichtigte Bewegungsrichtung entstehen können, so ist der Auftrag mündlich zu geben oder die Richtung anzuzeigen.
Signal Ra 3
Aufdrücken
Mit der Mundpfeife oder dem Horn
Zwei kurze Töne schnell nacheinander und mit den Armen
Tageszeichen
Nachtzeichen
Beide Arme in Schulterhöhe nach vorne heben und die flach ausgestreckten Hände wiederholt einander nähern
Wie am Tage, in der einen Hand eine Laterne
Das Signal bedeutet: Das Triebfahrzeug soll Fahrzeuge zum An- oder Abkuppeln usw. aufdrücken
Signal Ra 4
Abstoßen
Mit der Mundpfeife oder dem Horn
Zwei lange und ein kurzer Ton und mit dem Arm
Tageszeichen
Nachtzeichen
Zweimal eine waagerechte Bewegung des Arms vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten
Zweimal eine waagerechte Bewegung der Laterne vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten
Signal Ra 5
Halt
Mit der Mundpfeife oder dem Horn
Drei kurze Töne schnell nacheinander und mit dem Arm
Tageszeichen
Nachtzeichen
Kreisförmige Bewegung des Arms
Kreisförmige Bewegung der Laterne
Das Signal bedeutet: Das Triebfahrzeug soll halten.
Signal Ra 14
Mäßigung der Fahrtgeschwindigkeit
Mit der Mundpfeife oder dem Horn
Ein langer Ton und mit dem Arm
Tageszeichen
Nachtzeichen
Hochhalten eines Arms
Hochhalten der Laterne
Das Signal bedeutet: Das Triebfahrzeug soll seine Fahrtgeschwindigkeit vermindern.
IV.
Signale an Fahreinheiten
Signal Zg 1 – Spitzensignal –
Tageszeichen Kein besonderes Signal
Nachtzeichen
a) Vorn am Fahrzeug, wenn dieses ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, drei weiße Lichter in Form eines A (Dreilicht-Spitzensignal)
b) Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses nicht Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, zwei weiße Lichter in gleicher Höhe (Zweilicht-Spitzensignal)