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Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 23.03.1962
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Gesetz über die Verwendung der Rückflüsse aus Darlehen des Freistaates Bayern zur Förderung des Wohnungsbaues
Vom 23. März 1962
(BayRS IV S. 425)
BayRS 2330-6-B

Vollzitat nach RedR: Gesetz über die Verwendung der Rückflüsse aus Darlehen des Freistaates Bayern zur Förderung des Wohnungsbaues in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2330-6-B) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 Abs. 269 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist