Inhalt

DVBayLArztG
Text gilt ab: 01.01.2022
Fassung: 10.01.2020
§ 3
Verfahren für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren nach Art. 5 BayLArztG gelten die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe, dass im Rahmen des Auswahlgesprächs nach § 2 Abs. 3 Satz 1 die Eignung auch im Hinblick auf die Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt wird.