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DVBayLArztG
Text gilt ab: 01.01.2022
Fassung: 10.01.2020
§ 1
Bewerbungsverfahren
1Der Bewerbung nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG) sind folgende Unterlagen beizufügen:
1.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,
2.
eine amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung und
3.
ein Anschreiben mit Darstellung der persönlichen Beweggründe für die Bewerbung im Rahmen der Vorabquote.
2Dem Antrag sind außerdem folgende Unterlagen zu den Auswahlkriterien nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayLArztG beizufügen, soweit ein entsprechendes Testergebnis, ein entsprechender Berufsabschluss oder eine entsprechende Tätigkeit vorhanden ist:
1.
Ein Nachweis über das Ergebnis eines in der Bundesrepublik Deutschland angebotenen strukturierten fachspezifischen Studieneignungstests, das erkennen lässt, wieviel Prozent der Vergleichsgruppe ein kleineres Testergebnis erzielt haben als die Bewerberin oder der Bewerber (Prozentrang),
2.
eine amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in einem der in Anlage 1 genannten Gesundheitsberufe,
3.
eine Bestätigung über die Dauer der Ausübung dieses Gesundheitsberufs,
4.
eine Bestätigung über die Ausübung einer einjährigen Tätigkeit nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstgesetz und
5.
eine Bestätigung über die Ausübung einer in Anlage 2 genannten Tätigkeit mit Angaben zur Ausübungsdauer.
3Eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbene Ausbildung in einem der in Anlage 1 genannten Berufe wird nur berücksichtigt, wenn ein Nachweis über die Feststellung der Gleichwertigkeit dieser Ausbildung mit einer deutschen Ausbildung vorgelegt wird. 4Bei Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung vorzulegen. 5Die Bestätigung nach Satz 2 Nr. 3, 4 und 5 kann auch in der Form einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung abgegeben werden.