BayDG
Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 24.12.2005

Teil 5 Unterhaltsbeitrag, Unterhaltsleistung und Begnadigung

Art. 74 Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder bei Aberkennung des Ruhegehalts
Art. 75 Unterhaltsleistung bei Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten
Art. 76 Begnadigung