BayDG
Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 24.12.2005

Abschnitt 2 Durchführung

Art. 22 Unterrichtung, Belehrung und Anhörung
Art. 23 Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen, Ausnahmen
Art. 24 Zusammentreffen von Disziplinarverfahren mit Strafverfahren oder anderen Verfahren, Aussetzung
Art. 25 Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren
Art. 26 Beweiserhebung
Art. 27 Zeugen und Zeuginnen, Sachverständige
Art. 28 Herausgabe von Unterlagen
Art. 29 Beschlagnahmen und Durchsuchungen
Art. 30 Niederschrift
Art. 31 Innerdienstliche Informationen
Art. 32 Abschließende Anhörung