Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1957
Fassung: 06.05.1954
1.
Zustimmung des Bayerischen Staates
Der Freistaat Bayern stimmt der von der Staatlichen Landeswasserversorgung in Stuttgart (LW) beabsichtigten Wasserentnahme aus den sogen.
Egauquellen bei Dischingen und Ballmertshofen (Lkr. Heidenheim) für Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung nach Maßgabe dieses Vertrages und der ihm beigefügten Anlagen 1–9 (a)unter ausdrücklichem Vorbehalt des Ergebnisses der wasserrechtlichen Prüfung und Verbescheidung der Maßnahme und der von den Beteiligten erhobenen Einwendungen grundsätzlich zu.

(a) [Amtl. Anm.:] Von dem Abdruck der umfangreichen Anlagen wurde abgesehen. Sie befinden sich in den Archiven der beteiligten Staaten.