BayBodSchG
Text gilt ab: 16.12.2020
Fassung: 23.02.1999
Dritter Teil Aufgaben und Zuständigkeit, Anordnungen, Pflichten der Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen
Art. 10 Aufgaben und Zuständigkeit
Art. 11 Anordnungen
Art. 12 Pflichten der Behörde und sonstiger öffentlicher Stellen