BayBodSchG
Text gilt ab: 16.12.2020
Fassung: 23.02.1999

Dritter Teil Aufgaben und Zuständigkeit, Anordnungen, Pflichten der Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen

Art. 10 Aufgaben und Zuständigkeit
Art. 11 Anordnungen
Art. 12 Pflichten der Behörde und sonstiger öffentlicher Stellen