BayBodSchG
Text gilt ab: 16.12.2020
Fassung: 23.02.1999

Erster Teil Erfassung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten, Überwachung und Gefahrenabwehr

Art. 1 Mitteilungs- und Auskunftspflichten
Art. 2 Erstbewertung
Art. 3 Katastermäßige Erfassung
Art. 4 Duldungspflichten, Entschädigung
Art. 5 Ergänzende Vorschriften für schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen
Art. 6 Sachverständige und Untersuchungsstellen