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Text gilt ab: 30.08.2014
Fassung: 16.06.1999
§ 4
1Die bisher der Generaldirektion der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die dort bestehenden Dienst- und Arbeitsverhältnisse gehen auf die Bayerische Staatsbibliothek über. 2Gleiches gilt bezüglich der Staatlichen Beratungsstellen für öffentliche Büchereien.