BayBhV
Text gilt ab: 01.10.2024
Fassung: 02.01.2007
Abschnitt VII Aufwendungen in sonstigen Fällen
§ 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen
§ 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt
§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption
§ 44 Sonstige Aufwendungen
§ 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen