BayBhV
Text gilt ab: 01.10.2024
Fassung: 02.01.2007

Abschnitt VI Aufwendungen in Pflegefällen

§ 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 32 Häusliche und teilstationäre Pflege
§ 33 Verhinderungspflege, Versorgung bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson
§ 34 Kurzzeitpflege
§ 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sowie für digitale Pflegeanwendungen
§ 36 Stationäre Pflege
§ 37 Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 38 Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag
§ 38a Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegegrad 1
§ 39 Palliativversorgung
§ 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen