BayBhV
Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 02.01.2007

Abschnitt VI Aufwendungen in Pflegefällen

§ 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 32 Häusliche und teilstationäre Pflege
§ 33 Verhinderungspflege
§ 34 Kurzzeitpflege
§ 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds
§ 36 Stationäre Pflege
§ 37 Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 38 Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag
§ 38a Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegegrad 1
§ 39 Palliativversorgung
§ 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen