BayBhV
Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 02.01.2007

Abschnitt II Personenkreis, Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen, Konkurrenzregelungen

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 4 (aufgehoben)
§ 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen
§ 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen