BezO
Text gilt ab: 15.10.2023
Fassung: 22.08.1998

c) Die Bezirkstagspräsidentinnen und Bezirkstagspräsidenten sowie ihre Stellvertretung

Art. 30 Wahl und Rechtsstellung der Bezirkstagspräsidentinnen und Bezirkstagspräsidenten sowie ihrer Stellvertretung
Art. 31 Weitere Stellvertretung; Übertragung von Befugnissen
Art. 32 Vorsitz im Bezirkstag; Vollzug der Beschlüsse
Art. 33 Zuständigkeit der Bezirkstagspräsidentinnen und Bezirkstagspräsidenten
Art. 33a Vertretung des Bezirks nach außen; Verpflichtungsgeschäfte