BezO
Text gilt ab: 15.10.2023
Fassung: 22.08.1998

4. Abschnitt Bezirksangehörige

Art. 11 Bezirkseinwohnerinnen und Bezirkseinwohner; Bezirksbürgerinnen und Bezirksbürger
Art. 12 Wahlrecht
Art. 13 Ehrenamtliche Tätigkeit
Art. 14 Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht
Art. 14a Entschädigung
Art. 15 Benutzung öffentlicher Einrichtungen; Tragung der Bezirkslasten