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BeurtR-ELF
Text gilt ab: 01.03.2014

3. Weitere dienstliche Beurteilungen

Die Beurteilungsrichtlinien gelten für die weiteren in Art. 54 Abs. 1 Satz 1 LlbG genannten dienstlichen Beurteilungen mit folgenden Maßgaben:

3.1  Einschätzung während der Probezeit

1Für die Einschätzung während der Probezeit soll das Muster gemäß Anlage 1d verwendet werden. 2Nrn. 2.5.2 und 2.5.3 gelten entsprechend.

3.2  Probezeitbeurteilung

1Für die Probezeitbeurteilung soll das Muster gemäß Anlage 1c verwendet werden. 2Nrn. 2.5.2 und 2.5.3 gelten entsprechend.

3.3  Zwischenbeurteilung

1Für die Zwischenbeurteilung soll das Muster gemäß Anlage 1b verwendet werden. 2Bei erheblichen Änderungen gegenüber der letzten periodischen Beurteilung wird das Muster gemäß Anlage 1a verwendet.