Inhalt

BeurtR-ELF
Text gilt ab: 01.03.2014

1. Allgemeines

1.1  Geltungsbereich

Diese Richtlinien gelten für alle dienstlichen Beurteilungen und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

1.2  Allgemeine Rechtsgrundlagen

Diese Richtlinien gelten ergänzend zu den allgemeinen Regelungen des LlbG, der VV-BeamtR und der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes).

1.3  Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern

1Gleichstellungsbeauftragte sind auf Antrag der zu Beurteilenden zu beteiligen (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes – BayGlG). 2Die Beschäftigten können sich direkt an die Gleichstellungsbeauftragten oder an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort wenden, die dann die Gleichstellungsbeauftragten informieren (vgl. auch Art. 17 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 15 Abs. 2 Satz 2 BayGlG).

1.4  Beurteilung und Leistungsfeststellung schwerbehinderter Beamtinnen und Beamter

1 § 95 Abs. 2 SGB IX, Art. 21 Abs. 2 LlbG und Nr. 9 der Teilhaberichtlinien vom 19. November 2012 (FMBl S. 605, StAnz Nr. 51/52) sind zu beachten. 2Nach diesen Vorschriften ist die Schwerbehindertenvertretung grundsätzlich zu beteiligen; sie wird dazu auch schriftlich über das Ausmaß der Behinderung informiert. 3Vorher sind schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte darüber zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie eine Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Information ablehnen können.