BestV
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 01.03.2001

Abschnitt V Feuerbestattungsanlagen

§ 22 Genehmigung des Betriebs von Feuerbestattungsanlagen und Aufsicht
§ 23 Beschaffenheit
§ 24 Aufbewahrungsräume für Verstorbene
§ 25 Betriebsleiter, Betriebsordnung
§ 26 Einäscherung
§ 27 Aufnahme der Asche in Aschekapseln
§ 28 Herausgabe und Versendung der Asche