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Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 01.03.2001

Abschnitt III Überführung von Leichen

§ 8 Zulässigkeit der Leichenüberführung
§ 9 Mitzuführende Unterlagen
§ 10 Leichenpass
§ 11 Pflichten der für die Leichenüberführung Verantwortlichen
§ 12 Sargbeschaffenheit
§ 13 Bestattungsfahrzeug
§ 14 Sondervorschriften