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Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 01.03.2001

Abschnitt I Ärztliche Leichenschau

§ 1 Veranlassung der Leichenschau
§ 2 Veränderungsverbot
§ 3 Durchführung der Leichenschau und Todesbescheinigung
§ 4 Nicht natürlicher Tod, ungeklärte Todesart, Leiche eines Unbekannten
§ 5 Leichenschau in sonstigen Fällen