BayBesG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 05.08.2010

Teil 4 Sonstige Leistungen

Art. 91 Leistungen außerhalb der Besoldung
Art. 92 Aufwandsentschädigungen
Art. 93 Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen
Art. 94 (aufgehoben)
Art. 95 Gemeinschaftsunterkunft
Art. 96 Heilfürsorge
Art. 97 Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen
Art. 98 Nebenamtsvergütung für Beamte und Beamtinnen an staatlichen Unterrichtseinrichtungen
Art. 99 Nebenamtsvergütung für Hochschulprofessoren und Hochschulprofessorinnen sowie für Leiter und Leiterinnen von Materialprüfungsämtern
Art. 99a Fahrkostenzuschuss
Art. 99b Prämie für freiwillig erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im Feuerwehrdienst