BayBesG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 05.08.2010

Teil 2 Grundbezüge

Abschnitt 1 Vorschriften für Beamte und Beamtinnen der Besoldungsordnungen A und B (Art. 19–38)
Abschnitt 2 Regelungen für Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen, Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen sowie hauptberufliche Mitglieder von Hochschulleitungen (Art. 39–43)
Abschnitt 3 Regelungen für Richter, Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen (Art. 44–49)
Abschnitt 4 Regelung für Prüfungsgebietsleiter und Prüfungsgebietsleiterinnen beim Bayerischen Obersten Rechnungshof (Art. 50)