BesASO
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 30.08.2006
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Schulordnung gilt gemäß Art. 126 Abs. 1 und 2 BayEUG für folgende Schulen:
1.
Staatliche Gesamtschule Hollfeld,
2.
Städtische Willy-Brandt-Gesamtschule München,
3.
Städtische Schulartunabhängige Orientierungsstufe München-Neuperlach,
4.
Staatliche kooperative Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen.
(2) Für die private, staatlich anerkannte Ersatzschule Evangelische kooperative Gesamtschule Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg gilt diese Schulordnung gemäß Art. 126 Abs. 2 BayEUG im Rahmen der Art. 90, 92 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5, Art. 93 und 100 Abs. 2 BayEUG.