BayBergV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 06.03.2006

Abschnitt III Explosionsgefährdete Bereiche

§ 15 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche über Tage
§ 16 Kriterien für die Auswahl von Arbeitsmitteln und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 17 Überwachung der Anlagen und Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 18 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche