BayBergV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 06.03.2006
Inhaltsübersicht
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Erster Teil Vorschriften für alle Betriebe
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Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
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§ 1 Geltungsbereich
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§ 2 Verkehrssprache
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§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
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§ 4 Prüfungen
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§ 5 Betriebliche Unterlagen
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§ 6 Sicherung von Einrichtungen
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§ 7 Sicherung der Erdoberfläche
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§ 8 Betreten des Betriebsgeländes
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§ 9 Trinkwasser und andere Getränke, Alkohol- und Rauschmittelverbot
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§ 10 Organisation der Ersten Hilfe
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Abschnitt II Ferngesteuerte, fernüberwachte, überwachungsbedürftige und elektrische Anlagen
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§ 11 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen
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§ 12 Überwachungsbedürftige Anlagen
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§ 13 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel
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§ 14 Besondere Aufzeichnungen
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Abschnitt III Explosionsgefährdete Bereiche
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§ 15 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche über Tage
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§ 16 Kriterien für die Auswahl von Arbeitsmitteln und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen
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§ 17 Überwachung der Anlagen und Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
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§ 18 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche
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Zweiter Teil Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Betriebe
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Abschnitt I Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen – Erdöl, Erdgas, Erdwärme, Untergrundspeicherung von Erdgas – Bohrungen nach § 127 BBergG
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§ 19 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen
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§ 20 Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz bei Bohrungen
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§ 21 Überwachung des Förderbetriebs aus Erdöl- und Erdgaslagerstätten und bei der Untergrundspeicherung von Erdgas
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Abschnitt II Untertägige Betriebe
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Unterabschnitt 1 Grubenbaue
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§ 22 Sicherheitsfesten
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§ 23 Errichtung, Erhaltung und Auflassung von Grubenbauen
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§ 24 Sperrung von Grubenbauen, aufgelassene Grubenbaue
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§ 25 Schutz vor Wassereinbrüchen und Gasausbrüchen
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§ 26 Auswechseln und Rauben des Ausbaus
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Unterabschnitt 2 Fahrung und Förderung
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§ 27 Signale im Fahr- und Förderbetrieb
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Unterabschnitt 3 Bewetterung
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§ 28 Wetterversorgung
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§ 29 Wetterführung
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§ 30 Überwachung der Bewetterung
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§ 31 Meldepflicht beim Auftreten von Grubengas
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Unterabschnitt 4 Sonstiges
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§ 32 Offenes tragbares Geleucht
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Dritter Teil Besondere Einrichtungen
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Abschnitt I Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen
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§ 33 Anwendungsbereich
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§ 34 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen und von sonstigen Anlagen
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§ 35 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
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§ 36 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen von Hebewerkseilen
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§ 37 Bedienung des Hebewerks
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§ 38 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen
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§ 39 Mindestanforderungen an regelmäßige Prüfungen
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§ 40 Betriebsbuch für Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen
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Abschnitt II Schacht- und Schrägförderanlagen
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§ 41 Anwendungsbereich
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§ 42 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen
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§ 43 Besondere Einrichtungen
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§ 44 Inbetriebnahme von Anlagen und Aufnahme der Seilfahrt
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§ 45 Einstellung und Wiederaufnahme der Seilfahrt
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§ 46 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
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§ 47 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
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§ 48 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
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§ 49 Seilaufliegezeiten
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§ 50 Regelmäßige Prüfungen
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Abschnitt III Rohrleitungen
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§ 51 Errichtung, Betrieb und Überwachung von Rohrleitungen
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Vierter Teil Sprengarbeiten, Umgang mit Explosivstoffen
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§ 52 Umgang mit Explosivstoffen
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Fünfter Teil Sachverständige
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§ 53 Sachverständige und sachverständige Stellen
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§ 53a Markscheidewesen
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Sechster Teil Schlussvorschriften
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§ 54 Übertragung der Verantwortlichkeit
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§ 55 Übergangsvorschriften
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§ 56 Ordnungswidrigkeiten
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§ 57 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
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Anlagen 1 bis 3