BayBeamtVG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 05.08.2010

Unterabschnitt 3 Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Art. 14 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
Art. 15 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
Art. 16 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
Art. 17 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
Art. 18 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
Art. 19 Sonstige Zeiten
Art. 20 Ausbildungszeiten
Art. 21 Zeiten in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet
Art. 22 Wissenschaftliche Qualifikationszeiten
Art. 23 Zurechnungszeit und besondere Verwendungen
Art. 24 Allgemeine Bestimmungen zur Berücksichtigung von Dienstzeiten
Art. 25 Ausschlusszeiten