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ZustVBau
Text gilt ab: 01.12.2022
Fassung: 05.07.1994
§ 9
Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
Das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin ist zuständige Behörde für die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach § 7 Abs. 1 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz und nach Art. 23 Abs. 3 BayBO.