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Barbetrag
Text gilt ab: 01.01.2019

5. Maßgebliche Sätze

1Für die Gewährung des Barbetrags gelten die am Aufenthaltsort des Leistungsempfängers festgelegten Sätze. 2Der Barbetrag soll allen Berechtigten nach einheitlichen Grundsätzen gewährt werden.