Inhalt

Barbetrag
Text gilt ab: 01.01.2019

1. Empfänger des Barbetrags sind

1.1 

Kinder und Jugendliche, denen im Rahmen der Jugendhilfe,

1.1.1 

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder einer sonstigen betreuten Wohnform (§ 34 SGB VIII),

1.1.2 

intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII),

1.1.3 

Eingliederungshilfe in einer Einrichtung über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen aufgrund einer seelischen Behinderung (§ 35a Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII),

1.2 

junge Volljährige, denen im Rahmen der Jugendhilfe,

1.2.1 

Hilfe in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder einer sonstigen betreuten Wohnform (§ 41 in Verbindung mit § 34 SGB VIII),

1.2.2 

intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 41 in Verbindung mit § 35 SGB VIII),

1.2.3 

Eingliederungshilfe in einer Einrichtung über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen aufgrund einer seelischen Behinderung (§ 41 in Verbindung mit § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII) gewährt wird.

1.3 

Leistungsberechtigte, denen im Rahmen der Sozialhilfe der weitere notwendige Lebensunterhalt in einer stationären Einrichtung gewährt wird (§ 27b Abs. 2 SGB XII).

1.4 

Leistungsberechtigte, denen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt in einer stationären Einrichtung gewährt wird (§ 27a BVG).