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BSO-F
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 26.10.2009
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Anlage
Stundentafeln für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
1.
Fachklassen für anerkannte Ausbildungsberufe nach § 4 BBiG
Es gelten die Nrn. 1 und 2 der Stundentafeln für die Berufsschulen. Förderunterricht kann sich sowohl auf berufsfeldübergreifenden als auch auf fachlichen Unterricht erstrecken.
2.
Fachklassen für Berufe nach § 66 BBiG, § 42m der Handwerksordnung
Die genaue Anzahl der Stunden ist in den aktuellen Lehrplänen für die einzelnen Fachklassen festgelegt. Sofern noch kein amtlicher Lehrplan vorliegt, gilt:

Wochenstunden
dreijährige Ausbildung
Zweijährige Ausbildung

10.
11.
12.
10.
11.
Religionslehre
1
1
1
2
1
Deutsch
1
1
1
1
2
Sozialkunde
1
1
1
2
1
Sport
1
1
1
1
1
Fachlicher
8
8
8
9
7
Unterricht





Förderunterricht
2
2
2
2
2

14
14
14
17
14
3.
Berufsvorbereitungsjahr (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 BSO-F)
Die genaue Anzahl der Stunden ist in den aktuellen Lehrplänen für die einzelnen Fachklassen festgelegt. Sofern noch kein amtlicher Lehrplan vorliegt, gilt:

Wochenstunden 3)
Religionslehre
2
Deutsch
3
Sozialkunde
3
Sport
2
Fachlicher Unterricht1) (Fachrechnen, Fachtheorie, Fachzeichnen2), Fachpraxis)
25
Förderunterricht
2

37

(Mindestwochenstundenzahl: 31)4)

1) [Amtl. Anm.:] Förderschwerpunkt motorische und körperliche Entwicklung:
Der fachliche Unterricht beträgt 18 Wochenstunden; ein zusätzliches musisch-praktisches Fach wird mit 2 Wochenstunden angeboten.
2) [Amtl. Anm.:] Förderschwerpunkt Sehen:
Bei Blinden tritt an die Stelle von Fachzeichnen:
Maschinenschreiben
1
Blindenpunktschrift
(bei hochgradig Sehbehinderten: Sehtraining)
2
Im Rahmen des Förderunterrichts können bis zu 2 Stunden Mobilitätstraining vorgesehen weiden.
3) [Amtl. Anm.:] Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung:
Die tatsächlich erteilten Stunden sowie die Gestaltung des Unterrichts richten sich nach der Leistungsfähigkeit der Jugendlichen. Neun Stunden Unterricht je Schulwoche in der sich aus der Stundentafel für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz ergebenden Verteilung sollten nicht unterschritten werden.
4) [Amtl. Anm.:] Mindestwochenstundenzahl:
Kürzungen sind im fachlichen Unterricht möglich.
4.
Berufsschulunterricht für Teilnehmer an BvB-Maßnahmen (§ 10 BSO-F)

Wochenstunden
Religionslehre
1
2
Deutsch
1
3
Sozialkunde
1
3
Sport

1
Fachlicher Unterricht
(ohne Fachpraxis)
4
4
Förderunterricht
2
2

9
15
Fachpraxis wird im Rahmen der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch den Maßnahmeträger gegeben.
5.
Teilzeitunterricht für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz
Es gilt Nr. 1 der Stundentafeln für die Berufsschulen zuzüglich einer Unterrichtseinheit Förderunterricht.