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Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 29.07.2008

Abschnitt 2 Folgen der Nichterfüllung von Pflichten

Art. 77 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen
Art. 78 Verjährung der Schadensersatzpflicht und gesetzlicher Forderungsübergang