BayBG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 29.07.2008

Teil 4 Rechtliche Stellung der Beamten und Beamtinnen

Abschnitt 1 Allgemeines (Art. 73–76)
Abschnitt 2 Folgen der Nichterfüllung von Pflichten (Art. 77–78)
Abschnitt 3 Beschränkung der Vornahme von Amtshandlungen (Art. 79)
Abschnitt 4 Erteilung von Auskünften (Art. 80)
Abschnitt 5 Nebentätigkeiten und Tätigkeiten von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen sowie früheren Beamten und Beamtinnen mit Versorgungsbezügen (Art. 81–86)
Abschnitt 6 Arbeitszeit, Teilzeit und Beurlaubung (Art. 87–95)
Abschnitt 7 Besondere Fürsorgepflichten (Art. 96–101)
Abschnitt 8 Personalakten und Einsatz automatisierter Verfahren (Art. 102–111)