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Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 29.07.2008

Abschnitt 6 Rechtsstellung der Beamten, Beamtinnen, Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen bei Auflösung oder Umbildung von Behörden oder Körperschaften

Art. 50 Auflösung oder Umbildung von Behörden
Art. 51 Auflösung oder Umbildung einer Körperschaft
Art. 52 Rechtsfolgen der Umbildung
Art. 53 Rechtsstellung der Beamten und Beamtinnen
Art. 54 Rechtsstellung der Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen