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Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 29.07.2008

Abschnitt 1 Ernennungen

Art. 18 Ernennungszuständigkeit und Wirksamwerden von Ernennungen
Art. 19 (aufgehoben)
Art. 20 Stellenausschreibungen
Art. 21 Verfahren und Rechtsfolgen bei nichtiger oder rücknehmbarer Ernennung