BayBG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 29.07.2008
Teil 2 Beamtenverhältnis
Abschnitt 1 Ernennungen (Art. 18–21)
Abschnitt 2 Begründung des Beamtenverhältnisses (Art. 22–25)
Abschnitt 3 (aufgehoben)
Abschnitt 4 Führungspositionen auf Zeit und auf Probe (Art. 45–46)
Abschnitt 5 Abordnung und Versetzung innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes (Art. 47–49)
Abschnitt 6 Rechtsstellung der Beamten, Beamtinnen, Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen bei Auflösung oder Umbildung von Behörden oder Körperschaften (Art. 50–54)