BayAbgG
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 06.03.1996

2. Abschnitt Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

Art. 42 Unvereinbare Ämter
Art. 43 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Art. 44 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
Art. 45 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
Art. 46 Entlassung
Art. 47 Beförderungsverbot
Art. 48 Beamte auf Zeit, Wahlbeamte auf Zeit
Art. 49 Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes