BayAbgG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 06.03.1996
1. Abschnitt Leistungen an Mitglieder des Bayerischen Landtags
Art. 5 Entschädigung
Art. 6 Mandatsausstattung, Kostenpauschale
Art. 7 Kürzung der Kostenpauschale
Art. 8 Arbeits-, Dienst- und Werkverträge zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit
Art. 9 Einschränkung von Leistungen nach Art. 6 und nach Art. 8
Art. 10 Dienstreisen