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AVWpG
Text gilt ab: 01.03.2021
Fassung: 22.12.1998
§ 3
Sonderfälle der Führung des kleinen Staatswappens
Das kleine Staatswappen führen außerdem:
1.
Die Standesbeamten
Die Umschrift im Dienstsiegel lautet im unteren Halbbogen „Standesamt …“ (Amtssitz).
2.
Die Notare
Die Umschrift im Dienstsiegel enthält im unteren Halbbogen den Namen des Notars und die Wörter „Notar in …“ (Ort).
3.
Die kommunalen Schulen, wenn der Träger der Schule das kleine Staatswappen führt.
Die Umschrift entspricht der Umschrift im Dienstsiegel des Schulträgers. In den unteren Halbbogen kann in einer weiteren Schriftenreihe der Name der Schule oder die Bezeichnung der Schulgattung aufgenommen werden.
4.
Die der Aufsicht bayerischer Staatsbehörden unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.