Inhalt

AVV Forst
Text gilt ab: 01.11.2014

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift gilt für die Einstellung von Beamten und Beamtinnen in die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik im fachlichen Schwerpunkt Forstdienst beim Freistaat Bayern.