AVSG
Text gilt ab: 01.05.2024
Fassung: 02.12.2008

Teil 12 Vorschriften für den Bereich des Lastenausgleichs und des Flüchtlingswesens

Abschnitt 1 Zuständigkeit im Bereich des Lastenausgleichs und des Flüchtlingswesens (§§ 114–124)
Abschnitt 2 Übernahme und vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen gemäß § 8 des Bundesvertriebenengesetzes sowie von jüdischen Emigranten und Emigrantinnen (§§ 125–133)
Abschnitt 3 Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche (§ 133a)