AVSG
                        
                        
                            Text gilt ab: 01.07.2024
                        
                        
                            Fassung: 02.12.2008
                        
                        § 81
                   Anerkennungsfähige Angebote zur Unterstützung im Alltag 
                  
                Auf Antrag werden nach Maßgabe des § 82 insbesondere folgende Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Abs. 1 Satz 2 SGB XI anerkannt:
                - 1.
- 
                    Betreuungsgruppen für Pflegebedürftige,
- 2.
- 
                    ehrenamtliche Helferkreise, insbesondere auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehender Pflegepersonen in Gruppen oder in Einzelbetreuung,
- 3.
- 
                    qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten für Pflegebedürftige,
- 4.
- 
                    Pflegebegleiter,
- 5.
- 
                    Alltagsbegleiter,
- 6.
- 
                    haushaltsnahe Dienstleistungen,
- 7.
- 
                    familienentlastende Dienste,
- 8.
- 
                    Dienste, die Leistungen der Familienpflege und Dorfhilfe erbringen,
- 9.
- 
                    Fachstellen für Demenz und Pflege, die den Ausbau von Versorgungsstrukturen und Hilfsangeboten unterstützen.