Inhalt

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Text gilt ab: 01.07.2023
Fassung: 05.12.2005
§ 9
Informationstechnische Bildung, Medienbildung und -erziehung
Kinder sollen die Bedeutung und Verwendungsmöglichkeiten von alltäglichen informationstechnischen Geräten und von Medien in ihrer Lebenswelt kennen lernen.